Schwerpunkte

im arbeitsrecht

BETRIEBS-/ PERSONALRÄTE

  • Beratung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und angrenzenden Bereichen wie dem Sozialrecht und dem Gesellschaftsrecht 
  • Verfahren vor Gericht, in Einigungsstellen und in tariflichen Güteverfahren 
  • Betriebsratsgründungen und Wahlen 
  • Innere Organisation der Betriebsratsarbeit (Ausschüsse, Rechte der einzelnen BR-Mitglieder,
    Ausstattung, Betriebsratsvergütung, Sachverständige, Schulungen)
  • Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergänge, Ausgliederungen, Interessenausgleich und Sozialplan 
  • Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gestaltung der Transformation nach dem BetrVG 
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit „New Work“
  • Qualifizierung, Weiterbildung, Ausbildung 
  • Datenschutz, Einsatz technischer Systeme im Betrieb
  • Compliance 
  • Arbeitszeitgestaltung, Schichtsysteme 
  • Arbeitsschutz
  • Regelung und Gestaltung von Vergütungsfragen 
  • Personalplanung

Gewerkschaften 

  • Tarifvertragsrecht
  • Tarifvertragliche Inhaltsgestaltung im Zusammenhang mit Standortsicherung und Transformation  
  • Gewerkschaftliche Betätigungsrechte im Betrieb 
  • Rechtsfragen zur Gestaltung von Mitgliedervorteilen
  • Arbeitskampfrecht 

Arbeitnehmer*innen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Rechtsfragen im laufenden Arbeitsverhältnis (z.B. Zahlungsansprüche, Eingruppierung,Urlaub, Entgeltfortzahlung, Arbeitszeit, Versetzungen, Vertragsgerechte Beschäftigung,Abmahnungen, Auszeiten, Qualifizierung, Haftung)
  • Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Zeugnisrechtsstreitigkeiten
  • Besondere Gestaltungen wie Befristung, Elternzeit, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung,Berufsausbildung
  • Rechtsfragen im außertariflichen Angestelltenverhältnis (AT)

Wir freuen uns von ihnen zu hören!

Ihre anwaltskanzlei dietze